Verdienst im Praktikum

 

Bezahlung im Praktikum

Die Bezahlung eines Praktikums ist grade in den letzten Jahren heiß diskutiert worden, vor allem die Umstellung auf Mindestlohn hat viele Fragen aufgeworfen, und auch sonst beschäftigt sich die „Generation Praktikum" viel mit diesem Thema.

Thema Mindestlohn – ein Lichtblick am Praktikantenhimmel?

Lange Zeit wurden Praktika als Ausbeute junger Menschen gesehen, die statt eines Einblicks in die Arbeitswelt nur einen tiefen Blick in die Kaffeekannen deutscher Unternehmer werfen durften: Kaffee kochen und kopieren gehören noch heute zu den Klischee-Praktikantenaufgaben.
Der Mindestlohn, der am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, sollte Abhilfe schaffen. Aber nicht jedes Praktikum wird mit 8,50€ vergütet. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ansonsten steht es dem Arbeitgeber nach wie vor frei, ob und wieviel er dem Praktikanten zahlt.

  • Das Praktikum dauert länger als drei Monate
    Voraussetzung Nummer 1 bezieht sich auf die Länge des Praktikums. Praktikanten, die kürzer als drei Monate im Betrieb arbeiten, haben kein Recht, den Mindestlohn gezahlt zu bekommen. Hier wird auf die Unternehmen Rücksicht genommen, schließlich kostet ein Praktikant in den ersten Monaten viel Zeit und Geld, er kann noch nicht genug leisten, als dass seine Arbeit auch dementsprechend vergütet werden könnte.
    Die gute Nachricht? Dauert dein Praktikum länger als drei Monate, muss ab dem ersten Tag deines Beschäftigungsverhältnisses Mindestlohn bezahlt werden.

  • Das Praktikum ist ein freiwilliges Praktikum
    Viele Studien- und Prüfungsordnungen schreiben ein Praxissemester für ihre Studierenden vor, das hat auch der Gesetzgeber bei der Thematik des Mindestlohns berücksichtigt. Wenn du also ein Praktikum machst, dass du laut deines Studiengangs belegen musst, ist es egal, ob es weniger als drei Monate dauert oder länger – der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir den Mindestlohn zu zahlen.

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
    Da sich der Mindestlohnt gezielt an Erwachsene richtet, wird er erst ab dem 18. Geburtstag gezahlt. Warum das so ist? Die Befürchtung ist, dass sonst viele Jugendliche auf eine Berufsausbildung verzichten, da ein Praktikum so sogar noch besser bezahlt wird als eine Ausbildung. Das soll verhindert werden, also gilt der Mindestlohn nur für Erwachsene.

Von diesen drei Punkten hängt es ab, ob du den Mindestlohn bekommst oder nicht. Aber die Vergütung sollte natürlich nicht das entscheidende Kriterium sein bei der Auswahl des Praktikumsplatzes.

Praktikum zum Nulltarif?

Viel wichtiger als das Geld ist die Berufserfahrung, die du während des Praktikums sammeln kannst und die Kontakte, die du knüpfen wirst.

Aber natürlich ist die Bezahlung des Praktikums ein Pluspunkt, und Umfragen zufolge sollen der Finanzsektor, Unternehmensberatungen und das Baugewerbe hier am besten zahlen und sind damit bei Praktikanten besonders beliebt.

Gerade wenn du für dein Praktikum in eine andere Stadt ziehen müsstest, ist die Bezahlung ein wichtiges Thema. Gehaltsverhandlungen sind allerdings fehl am Platz, das Festsetzen des Gehalts ist beim Praktikum Chefsache. Die gute Nachricht? Das Arbeitsamt bietet Praktikanten, die kein Gehalt bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen immerhin eine kleine Finanzspritze.